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Theodor-Heuss-Realschule

THRS

HAMELN

Schulordnung

Schulordnung

Regeln erleichtern das Miteinander. Diese Schulordnung beschreibt die für das Zusammenleben an unserer Schule gültigen Regeln, um den störungsfreien Ablauf und die Sicherheit aller hier tätigen Personen zu gewährleisten.

Regeln erleichtern das Miteinander. Diese Schulordnung beschreibt die für das Zusammenleben an unserer Schule gültigen Regeln, um den störungsfreien Ablauf und die Sicherheit aller hier tätigen Personen zu gewährleisten.

Unterricht
und Pausen

• Die Schule ist morgens ab 7.00 Uhr geöffnet. Erst ab 7.50 Uhr darf das Obergeschoss betreten werden.

• Schon vor der ersten Stunde sollten sich alle (Schüler*innen) am Aushang im Erdgeschoss über den Vertretungsunterricht und besondere Bekanntmachungen informieren.

• Alle, die zur zweiten (oder späteren) Stunde Unterricht haben, halten sich im Freizeitbereich auf, um den Unterricht der anderen nicht zu stören.

• Mit dem Gong zum Stundenbeginn ist jeder an seinem Platz im Klassenraum.

• Ist der Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht da, fragen Klassensprecher oder -Sprecherin im Sekretariat nach.

• In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen ihre Klassen- bzw. Fachräume und das Obergeschoss. Dieses gilt nicht für die Schüler*innen, die Dienste versehen.

Abwesenheit von
Schülern*innen

• Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

• Kein Fachlehrer, sondern nur Schulleitung oder Klassenlehrer*innen, können Schüler*innen vom Unterricht entlassen.

• Krankmeldungen bzw. Entschuldigungen müssen nach spätestens drei Tagen den Klassenlehrer*innen vorliegen.

• Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

• Beurlaubungen müssen so früh wie möglich , mindestens 14 Tage, in dringenden Fällen spätestens drei Tage vorher, schriftlich von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.

Störungen / Unfallverhütung /
Sicherheitsvorschriften / Gesundheit

• Für Wertgegenstände haftet die Schule nicht.

• Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

• Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sowie gefährliches Ballspielen und Schneeballwerfen verboten.

  • Der Betrieb von Kommunikations- und elektronischen Unterhaltungsgeräten ist im Schulgebäude verboten
    – Ausnahme: nachmittags im Freizeitbereich.

    • In den allgemeinen Unterrichts- und Fachräumen ist das Kaugummikauen und das Tragen von Jacken und Kopfbedeckungen verboten.

    • Die Mensaordnung ist einzuhalten.

    • Das Schulgebäude wird von Montag bis Donnerstag um 16.00 Uhr, am Freitag um 15.15 Uhr geschlossen.

Unterricht
und Pausen

• Die Schule ist morgens ab 7.00 Uhr geöffnet. Erst ab 7.50 Uhr darf das Obergeschoss betreten werden.

• Schon vor der ersten Stunde sollten sich alle (Schüler*innen) am Aushang im Erdgeschoss über den Vertretungsunterricht und besondere Bekanntmachungen informieren.

• Alle, die zur zweiten (oder späteren) Stunde Unterricht haben, halten sich im Freizeitbereich auf, um den Unterricht der anderen nicht zu stören.

• Mit dem Gong zum Stundenbeginn ist jeder an seinem Platz im Klassenraum.

• Ist der Lehrer 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht da, fragen Klassensprecher oder -Sprecherin im Sekretariat nach.

• In den großen Pausen verlassen alle Schüler*innen ihre Klassen- bzw. Fachräume und das Obergeschoss. Dieses gilt nicht für die Schüler*innen, die Dienste versehen.

Abwesenheit von
Schülern*innen

• Das Schulgelände darf während der gesamten Unterrichtszeit nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

• Kein Fachlehrer, sondern nur Schulleitung oder Klassenlehrer*innen, können Schüler*innen vom Unterricht entlassen.

• Krankmeldungen bzw. Entschuldigungen müssen nach spätestens drei Tagen den Klassenlehrer*innen vorliegen.

• Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

• Beurlaubungen müssen so früh wie möglich , mindestens 14 Tage, in dringenden Fällen spätestens drei Tage vorher, schriftlich von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.

Störungen / Unfallverhütung /
Sicherheitsvorschriften / Gesundheit

• Für Wertgegenstände haftet die Schule nicht.

• Waffen und andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

• Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sind das Rauchen, der Konsum von Alkohol und anderen Drogen sowie gefährliches Ballspielen und Schneeballwerfen verboten.

  • Der Betrieb von Kommunikations- und elektronischen Unterhaltungsgeräten ist im Schulgebäude verboten
    – Ausnahme: nachmittags im Freizeitbereich.

    • In den allgemeinen Unterrichts- und Fachräumen ist das Kaugummikauen und das Tragen von Jacken und Kopfbedeckungen verboten.

    • Die Mensaordnung ist einzuhalten.

    • Das Schulgebäude wird von Montag bis Donnerstag um 16.00 Uhr, am Freitag um 15.15 Uhr geschlossen.

Dieser Text ist im Schultagebuch veröffentlicht und wird jährlich zu Beginn des Schuljahres in den Klassen besprochen.

Dieser Text ist im Schultagebuch veröffentlicht und wird jährlich zu Beginn des Schuljahres in den Klassen besprochen.